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   VGH Baden-Württemberg, 07.03.1997 - A 16 S 3449/96   

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VGH Baden-Württemberg, 07.03.1997 - A 16 S 3449/96 (https://dejure.org/1997,9866)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07.03.1997 - A 16 S 3449/96 (https://dejure.org/1997,9866)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. März 1997 - A 16 S 3449/96 (https://dejure.org/1997,9866)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zur Berechnung der Prozeßgebühr des Rechtsanwalts im asylrechtlichen Berufungszulassungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VBlBW 1997, 168 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.1998 - A 6 S 2151/97

    Prozeßgebühr für den im Berufungsverfahren beigeordneten Rechtsanwalt unabhängig

    Die frühere Sonderregelung des § 78 Abs. 6 AsylVfG, wonach das Verfahren auf Zulassung der Berufung nach § 78 Abs. 3ff. AsylVfG der Nichtzulassungsbeschwerde gleichstand und damit nach § 14 Abs. 2 Satz 1 BRAGO gebührenrechtlich einen eigenständigen Rechtszug bildete (vgl. dazu auch Beschluß des Senats vom 7.3.1997 - A 16 S 3449/96; Hess. VGH, Beschluß vom 8.8.1997 - 12 UZ 4496/96.A), ist durch das 6. VwGOÄndG vom 1.11.1996 (BGBl. I, 1626, 1629) mit Wirkung vom 1.1.1997 ersatzlos weggefallen.

    Damit hat sich seit Inkrafttreten des im Wortlaut eindeutigen § 14 Abs. 2 Satz 2 BRAGO die Rechtslage in gebührenrechtlicher Hinsicht entgegen der Auffassung des Erinnerungsführers sehr wohl geändert (vgl. Senatsbeschluß vom 7.3.1997, a.a.O., sowie unten).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.04.2002 - A 14 S 2175/00

    Gebühr für den im Berufungsverfahren beigeordneten Anwalt unabhängig vom

    Diese Abgeltungswirkung bezieht sich nicht nur auf das Berufungsverfahren als solches; sie wird durch § 14 Abs. 2 Satz 2 BRAGO erweitert auf das Verfahren über einen Antrag auf Zulassung der Berufung, das durch diese Bestimmung - in Abkehr von der früheren Rechtslage (§ 78 Abs. 2 Satz 6 AsylVfG a.F., siehe hierzu VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 7.3.1997 - A 16 S 3449/96 -) gebührenrechtlich mit dem nachfolgenden Berufungsverfahren zu einem Rechtszug zusammengefasst wird (siehe hierzu auch Thür. OVG, Beschluss vom 23.1.1998 - 3 ZKO 496/97 -, NVwZ 1998, 867).
  • VGH Hessen, 04.02.1999 - 9 S 4605/98

    Anwaltsgebühren: Berufungszulassungsverfahren und nachfolgendes

    Da das Zulassungsverfahren und das Berufungsverfahren zu einem Rechtszug gehören, kann der Rechtsanwalt gemäß § 13 Abs. 2 Satz 2 BRAGO die Gebühr nur einmal fordern (so auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 7. März 1997 - A 16 S 3449/96 -, VGHBW RSpDienst 1997, Beilage 5, B 5; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 14. Juli 1998 - 2 L 1985/97 u. a. - Thüringisches OVG, Beschluss vom 27. November 1997, 3 KO 180/97 -, AuAS 1998, 107).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.07.1999 - 7 E 150/99

    Rechtsanwaltsgebühr; Zulassung der Beschwerde; Zulassungsverfahren;

    Ebenso: VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 7.3.1997 - A 16 S 3449/96 - JURIS-DokNr.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.05.1999 - 10 A 10234/99

    Asylkläger; Prozeßkostenhilfe; Berufung; Prozeßkostenhilfeantrag;

    Auf diese Rechtslage wird im Übrigen auch in der Gesetzesbegründung zu § 114 Abs. 4 BRAGO (BT-Drucks. 13/7489) hingewiesen (wie hier neben dem oben bereits zitierten Beschluss des HessVGH vom 4. Februar 1999 auch z.B. VGH BW, Beschluss vom 7. März 1997 - A 16 S 3449/96 -, sowie ThürOVG, Beschlüsse vom 27. November 1997 - 3 KO 180/97 -, AuAS 1998, S. 107 ff, und vom 23. Januar 1998 - 3 ZKO 496/97 - der Beschluss des BayVGH vom 11. Mai 1998 - 27 B 98.30425 -, AuAS 1998, S. 175 ff, nach dem im Asylrechtsstreit das Berufungszulassungsverfahren und das Berufungsverfahren keinen einheitlichen Rechtszug im Sinne der Vorschriften über die Prozesskostenhilfe bilden, beruht auf der Annahme, dass § 14 Abs. 2 Satz 1 BRAGO zur Anwendung gelangt, ohne dass dies mit Blick auf den Fortfall des § 78 Abs. 6 AsylVfG a.F. näher begründet wäre, obwohl der Entscheidung schwerlich ein "Altfall" zugrunde liegen dürfte).
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